Umweltbundesamt beendet die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit rodentiziden Wirkstoffen zum 30.06.2026

Das Umweltbundesamt bzw BAUA hat Änderungen in der Zulassung der Wirkstoffe in den Rodentiziden ab dem 30.06.2026 umgesetzt

Unter anderem wird die vorbeugende Auslegung von toxischen Ködern untersagt.

  • Zulassung antikoagulanter Rodentizide nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender
  • keine Verwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall
  • eine befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht mehr zulässig

Damit wird die digitale permanente Überwachung (Permanent Monitoring) von Köderpunkten mit Funkschlagfallen die einzige mögliche effektive Methode um einem Schadnagerbefall vorzubeugen. Theoretisch müssten somit in Deutschland alle Köderpunkte in der Schadnagerbekämpfung umgestellt und digitalisiert werden

Der Abverkauf sowie die Aufbrauchfrist enden jeweils 6 Monate später, d.h. 12 Monate ab Erteilung neuer SPC

Unsere verschiedenen Funkfallensysteme  bieten individuelle Lösungen die selbstverständlich auditsicher in unserem CTODS Monitoringsystem dargestellt werden. Rufen Sie uns einfach an und wir finden auch für Sie die optimale Lösung.

Unsere Kunden werden wir zudem nach und nach ansprechen